Teilnahmebedingungen zur Fotoausstellung „Mein Lieblingsweg“

  1. Veranstalter

Veranstalterin der Fotoausstellung ist die Stadt Herne anlässlich der Europäischen Mobilitätswoche 2026.

  1. Teilnahme

Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herne.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Jede Person kann maximal ein Foto einreichen.

  1. Einsendung

Einzureichen sind

  • ein selbst aufgenommenes Foto des eigenen Lieblingsweges in der Stadt Herne,
  • eine kurze persönliche Geschichte zum Foto, sowie
  • das ausgefüllte Teilnahmeformular.

Einsendeschluss ist der 30.8.2026.

  1. Anforderungen an die Fotos

Die eingereichten Fotos dürfen

  • keine Rechte Dritter verletzen,
  • keine strafbaren Inhalte enthalten,
  • keine diskriminierenden, beleidigenden oder jugendgefährdenden Inhalte zeigen.

Der Veranstalter behält sich vor, Einsendungen auszuschließen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen.

  1. Urheberrechte

Die Teilnehmenden versichern, dass sie Urheber des Fotos sind oder über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen.

Die Nutzungsrechte werden der Stadt Herne und der P.3 Agentur für Kommunikation und Mobilität entsprechend der Einwilligung im folgenden Abschnitt „Einräumung von Nutzungsrechten“ eingeräumt.

Eine kommerzielle Verwertung erfolgt nicht. Die Urheberrechte verbleiben bei den Teilnehmenden.

Einräumung von Nutzungsrechten

Ich versichere, dass ich Urheberin bzw. Urheber des eingereichten Fotos bin oder über die erforderlichen Rechte verfüge.

Ich räume der Stadt Herne und der P.3 Agentur für Kommunikation und Mobilität ein einfaches, unentgeltliches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an dem eingereichten Foto und dem beigefügten Text ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst die Verwendung im Zusammenhang mit der Durchführung und anschließenden Dokumentation der Fotoausstellung „Mein Lieblingsweg“. Die Ausstellung findet im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche 2026 (16.-22.9.2026) in Herne statt und wird anschließend online bis zu fünf Jahre dokumentiert. Das Nutzungsrecht umfasst bei entsprechend zusätzlich eingeräumter Erlaubnis auch die damit einher gehende Öffentlichkeitsarbeit der Stadt und der von ihr beauftragten P.3 Agentur für Kommunikation und Mobilität.

Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere:

  • Ausstellung im Rathaus oder außerhalb auf öffentlichen Flächen der Stadt Herne,
  • Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt,
  • Veröffentlichung in Printmedien der Stadt (sofern zusätzliche Einwilligung vorliegt),
  • Presse- und Medienarbeit (sofern zusätzliche Einwilligung vorliegt),
  • Dokumentation und Archivierung städtischer Veranstaltungen.

 

  1. Rechte abgebildeter Personen

Sind auf einem Foto Personen erkennbar, stellt die einreichende Person sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen zur vorgesehenen Nutzung vorliegen.

Für abgebildete Minderjährige müssen die erforderlichen Einwilligungen der Sorgeberechtigten vorliegen.

  1. Auswahl der Ausstellung

Die Stadt entscheidet über die Auswahl der ausgestellten Fotos.

Ein Anspruch auf Ausstellung oder Veröffentlichung besteht nicht.

  1. Veröffentlichung

Je nach erteilter Einwilligung können Fotos und Geschichten

  • im Rathaus oder außerhalb des Rathauses auf öffentlichem Raum der Stadt Herne,
  • auf der Internetseite der Stadt www.herne-mobil.de,
  • in Veröffentlichungen der Stadt,
  • im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • sowie auf den offiziellen Social-Media-Kanälen der Stadt

verwendet werden.

Die Veröffentlichung erfolgt auf Wunsch mit Namensnennung oder anonym.

  1. Haftung

Die Teilnehmenden haften dafür, dass durch ihre Einsendung keine Rechte Dritter verletzt werden.

Sollten aufgrund einer Einsendung Ansprüche Dritter gegen die Stadt oder die P.3 Agentur für Kommunikation und Mobilität geltend gemacht werden, haftet die einreichende Person nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sie die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

  1. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den gesonderten Datenschutzhinweisen nach Art. 13 DSGVO.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.